Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1954 - III ZR 276/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,3953
BGH, 22.02.1954 - III ZR 276/52 (https://dejure.org/1954,3953)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1954 - III ZR 276/52 (https://dejure.org/1954,3953)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1954 - III ZR 276/52 (https://dejure.org/1954,3953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,3953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BGH, 22.02.1954 - III ZR 276/52
    Es gelten hier die vom erkennenden Senat in BGHZ 3, 1 (28-30) aufgestellten Grundsätze, daß in der Zeit nach dem Zusammenbruch infolge der damaligen ungeklärten Rechtslage ein widerrufliches Beamtenverhältnis ohne Einhaltung der strengen Form des § 27 DBG, insbesondere auch bei einer - wie hier - nicht ausdrücklichen "Berufung in das Beamtenverhältnis", begründet werden konnte, sofern einem verdrängten Beamten durch die zuständige Behörde eine nur vom Beamten ausübbare Tätigkeit unter Verleihung oder Beibehaltung einer Amtsbezeichnung übertragen worden ist; Daß bei einem nichtplanmässigen oder ausserplanmässigen Beamten die in BGHZ 3, 1 (28-30) weiter geforderte Voraussetzung der Einweisung in eine Planstelle entfällt, ergibt sich schon daraus, daß diese Beamtenkategorien nicht Inhaber von Planstellen sind.

    Es ist vielmehr entscheidend, welche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Beamten und der Provinz bzw. dem Land, in dem der frühere Beamten seine Tätigkeit aufgenommen hat, neu entstanden sind, wobei die Provinzen und neu gebildeten Länder in der Gestaltung dieser rechtlichen Beziehungen grundsätzlich frei waren (vgl. BGHZ 3, 1 [8, 18 ff]; Urteil vom 29. Oktober 1951 - III ZR 89/51 - in LM Nr. 1 zu Art. 3 GrundG; ferner Urteil vom 15. Januar 1953 S 4 und 5 - III ZR 361/51).

  • BGH, 29.10.1951 - III ZR 89/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.1954 - III ZR 276/52
    Es ist vielmehr entscheidend, welche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Beamten und der Provinz bzw. dem Land, in dem der frühere Beamten seine Tätigkeit aufgenommen hat, neu entstanden sind, wobei die Provinzen und neu gebildeten Länder in der Gestaltung dieser rechtlichen Beziehungen grundsätzlich frei waren (vgl. BGHZ 3, 1 [8, 18 ff]; Urteil vom 29. Oktober 1951 - III ZR 89/51 - in LM Nr. 1 zu Art. 3 GrundG; ferner Urteil vom 15. Januar 1953 S 4 und 5 - III ZR 361/51).

    Die Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten vom 6. Juli 1946, mit der die beamtenrechtlichen Beziehungen zwischen der Provinz Hannover als Vorgängerin des beklagten Lar des und dem Kläger begründet und gestaltet wurden, unterliegt als Hoheitsakt einer Verwaltungsbehörde der Auslegung des Revisionsgerichts (vgl. Urteile des erkennenden Senats in DÖVerw 1951, 193 und vom 29. Oktober 1951 S 15 - III ZR 89/51 -, insoweit in LM Nr. 1 zu Art. 3 GrundG nicht abgedruckt).

  • BGH, 15.01.1953 - III ZR 361/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.1954 - III ZR 276/52
    Es ist vielmehr entscheidend, welche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Beamten und der Provinz bzw. dem Land, in dem der frühere Beamten seine Tätigkeit aufgenommen hat, neu entstanden sind, wobei die Provinzen und neu gebildeten Länder in der Gestaltung dieser rechtlichen Beziehungen grundsätzlich frei waren (vgl. BGHZ 3, 1 [8, 18 ff]; Urteil vom 29. Oktober 1951 - III ZR 89/51 - in LM Nr. 1 zu Art. 3 GrundG; ferner Urteil vom 15. Januar 1953 S 4 und 5 - III ZR 361/51).

    Daß die beamtenrechtliche Behandlung des Klägers in seiner Eigenschaft als verdrängter, ehemals ausserplanmässiger Beamter durch Wiederbeschäftigung als nichtplanmässiger Beamter im Vorbereitungsdienst unter Gewährung von Unterhaltszuschüssen und nicht unter Zahlung von Diäten den Gleichheitssatz (Art. 3 GrundG) nicht verletzt, weil gegenüber den einheimischen Assessoren (K) insoweit kein gleichgelagerter Tatbestand vorliegt, hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 29. Oktober 1951 in LM Nr. 1 zu Art. 3 GrundG und vom 15. Januar 1953 S 6 - III ZR 361/51 -).

  • BGH, 27.01.1958 - III ZR 149/56

    Rechtsmittel

    Daß die Länder nach dem Zusammenbruch von 1945 in der Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu den Beamten, die von der Reichsjustizverwaltung in den Vorbereitungsdienst außerhalb des Gebietes dieser Länder übernommen worden waren, freie Hand hatten und statt der Fortsetzung des alten Beamtenverhältnisses eine Neueinstellung vornehmen konnten, hat der Senat - hinsichtlich der Einstellung von Assessoren (K) als Referendare - schon wiederholt entschieden (Urteile vom 29. Oktober 1951 - III ZR 89/51 - LM GG Art. 3 Nr. 1, vom 15. Januar 1953 - III ZR 361/51 - und vom 22. Februar 1954 - III ZR 276/52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht